Unsere Kirchenpflegerin
Kirche und Geld - Drei häufige Vorurteile zu Kirche und Geld
Cristina Krusche verwaltet die Finanzen der Gemeinde und ist kompetent in allen finanziellen Fragen.
Du kannst die Kirchenpflege per E-Mail unter
kirchenpflege-kuppingen
erreichen oder über das Gemeindebüro.
Konten der Kirchenpflege
IBAN: DE04 60391310 0038931001
Volksbank in der Region eG (BIC: GENODES1VBH)
IBAN: DE74 60350130 0001001118
Kreissparkasse Böblingen (BIC: BBKRDE6BXXX)
Spenden
Spendenprojekte, Informationen zu Spenden, den Kuppinger Beitrag und Informationen zum Freundeskreis der Jugendarbeit findest Du auf der Seite "Spenden".
Dort kannst Du auch ganz einfach, schnell und sicher online spenden.
Gerne nimmt unsere Kirchenpflegerin Spenden für die Kirchengemeinde entgegen. Selbstverständlich erhälst Du eine Spendenbescheinigung (ab 100 Euro) zugesandt.
Kirchensteuer wirkt
Hier findest Du alles zum Thema Kirchensteuer:
Broschüre "Kirchensteuer wirkt" zum Download.
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Die evangelische Kirche und das Geld, eine Informationsseite der EKD zum Thema. Den dazugehörigen Flyer mit passenden Informationen kannst Du hier herunterladen.
Weitere Informationen der Landeskirche, auch zur Abgeltungssteuer, findest Du hier.
Drei häufige Vorurteile zu Kirche und Geld:
"Kirchliche Krankenhäuser, Schulen und Kindergärten werden fast ausschließlich vom Staat finanziert, mit vielen Milliarden Euro. Wozu dieses Privileg?"
Es gibt keine Privilegien für die evangelische Kirche und ihre Diakonie:
Sie sind ein freier Anbieter unter vielen in unserem Land. Denn der Staat will, muss und kann nicht alles allein machen: Es ist in Deutschland absolut üblich,dass Sozial- und Bildungseinrichtungen von freien Trägern betrieben werden. Aufgrund der Erfahrungen mit Gleichschaltung und totalitärem Staat ist dies vom Grundgesetz sogar ausdrücklich gewollt. Auch die evangelischen Einrichtungen werden von der Gemeinschaft zum großen Teil refinanziert, weil sie der gesamten Gesellschaft dienen.
So befinden sich in den knapp 32.000 Einrichtungen der Diakonie beispielsweise etwa ein Fünftel aller stationären Plätze für Menschen mit Behinderung. Rund 1100 Schulen sind in evangelischer Trägerschaft. Und fast jedes fünfte Kind in Deutschland geht in einen evangelischen Kindergarten. Durchschnittlich zehn Prozent der laufenden Kosten in den Kitas werden dabei aus kirchlichen Eigenmitteln finanziert. Das sind 302 Mio. Euro.
Übrigens: Der Staat spart natürlich, wenn nicht er selbst, sondern ein freier Träger Bildungs- und Sozialeinrichtungen betreibt. Kliniken und Altenheime werden ohnehin nicht durch den Staat refinanziert, sondern durch die Kranken- und Pflegekassen, also von den Versicherten selbst.
"Dass Kirche und Staat getrennt sind, stimmt in Wirklichkeit gar nicht: Der Staat zieht doch für die Kirchen die Steuer ein!"
Doch, in Deutschland sind Kirche und Staat getrennt - seit 1919 ist das festgeschrieben. Vorher wurde die Kirche als eine öffentliche Angelegenheit betrachtet und erheblich durch staatliche Gelder finanziert. Gerade weil sich das ändern sollte, gibt es die Kirchensteuer als Beitrag, den die Mitglieder aufbringen. Dass der Staat diesen Beitrag über seine Finanzämter einzieht, erspart den Kirchen erheblichen bürokratischen Aufwand.
Für diese Dienstleistung müssen die Kirchen den Staat allerdings bezahlen - mit rund drei Prozent des Kirchensteueraufkommens. Der Einzug durch die Finanzämter steht allen steuererhebenden Religionsgemeinschaften offen.
Übrigens: Die Kirchensteuer ist sozial gerecht, weil sie sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitglieder orientiert. Mit durchschnittlich ein bis zwei Prozent des Bruttoeinkommens ist der heutige Beitrag für die Kirche weit vom biblischen "Zehnten" entfernt.
"Der Staat schenkt den Kirchen hunderte Millionen Euro im Jahr, weil sie vor über zwei Jahrhunderten enteignet wurden. Die Kirchen kriegen einfach den Hals nicht voll!"
Den Kirchen sind im Zuge der geschichtlichen Entwicklung tatsächlich viele Vermögenswerte vom Staat entzogen worden, aus deren Erträgen sie sich zuvor finanzieren konnten. Für die seither fehlenden Gelder erhalten sie Entschädigungszahlungen. Das ist kein Geschenk, sondern durch Verträge zwischen Staat und Kirche so vereinbart. Die Staatsleistungen sind auch nicht rechtlich hinfällig, weil die Gründe dafür so lange zurückliegen. Sollte der Staat dem Auftrag des Grundgesetzes folgen wollen, diese Leistungen abzulösen, würde die evangelische Kirche das begrüßen. Dann müsste allerdings, wie im Grundgesetz vorgesehen, eine angemessene Abschlusszahlung vereinbart werden.
Übrigens: Bei jährlichen Einnahmen der evangelischen Kirche von rund 12,3 Mrd. Euro machen die Staatsleistungen mit 273 Mio. Euro ganze 2,2 Prozent aus.